Wasserzähler

Das Bild zeigt ein aktuelles Modell eines Wasserzählers: Auf dem Rand ist die Wasserzählernummer eingraviert, unter dem Glas steht hinter Qn die Zählergröße und darunter finden Sie den aktuellen Zählerstand (Wasserverbrauch) in Kubikmeter.
Bild: Ein aktuelles Wasserzähler-Modell

Die vom Anschlussnehmer verbrauchte Trinkwassermenge wird mit Hilfe von einer Messeinrichtung = Wasserzähler festgestellt. In der obigen Abbildung ist ein Wasserzähler abgebildet, der im Zweckverband Beeskow verwendet wird und bei vielen Verbrauchern vorhanden sind. Auf der Grafik wird angezeigt, wo sich auf dem Wasserzähler der Zählerstand und die Seriennummer ablesen lassen.

Zum Schutz dieser Messeinrichtung sind im § 11 der Trinkwasserversorgungssatzung und Punkt 8 und Punkt 13.2 in der Anlage B zur Trinkwasserverorgungssatzung Festlegungen getroffen worden. So ist der Anschlussnehmer verpflichtet, den Wasserzähler unter anderem vor Frost zu schützen. Kommt er seiner Pflicht nicht nach, so muss der Anschlussnehmer die Kosten für die Auswechselung des Frostzählers übernehmen.

 

Einbau eines Zwischenzählers (Gartenwasserzählers)

Im § 3, Absatz 3 der Abwassergebührensatzung für die öffentliche Abwasserbeseitigung und § 6, Absatz 2 der Gebührensatzung zur Fäkalienentsorgung ist geregelt, dass sich der Anschlussnehmer zum Nachweis der Wassermengen, die nicht in die öffentliche Schmutzwasseranlage gelangen, einen zusätzlichen Wasserzähler installieren kann. Dieser Wasserzähler wird umgangssprachlich auch "Gartenwasserzähler" genannt.

  • Der Gartenwasserzähler kann von einem zugelassenen Installateurunternehmen auf Ihre Kosten eingebaut werden.
  • Beim Erwerb eines Wasserzählers ist darauf zu achten, dass das Eichdatum (Angabe Eichjahr) aktuell ist, da auch diese Wasserzähler eine Eichfrist von 6 Jahren haben und dann auf Kosten des Grundstückseigentümers ausgewechselt werden müssen.
  • Der Wasserzähler ist an der Trinkwasserentnahmestelle zu installieren, an der kein Abwasser anfällt und wo eine Sicherung vor Frost gewährleistet werden kann.
  • Nach dem Einbau des Wasserzählers muss dieser durch die Mitarbeiter des Zweckverbandes verplombt und gleichzeitig der Zählerstand des Hauptwasserzählers festgehalten werden.
  • Für die Terminvereinbarung zur Abnahme ist die Telefonnummer: 03366/20256 anzuwählen.
  • Die Abnahme von Sonderwasserzählern ist seit dem 19.04.2008 gebührenpflichtig (siehe Anlage zum Gebührentarif in der Verwaltungsgebührensatzung).

 

Überprüfung der Wasserzähler

Sollte festgestellt werden, dass der Wasserzähler nicht oder nicht richtig funktioniert, kann eine Prüfung der Messeinrichtung verlangt werden (§ 19 in der Anlage A zur Trinkwasserversorgungssatzung).
Im folgenden ein Auszug aus dem § 19:
"Die Kosten der Prüfung fallen dem Unternehmen zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Kunden."

 

Ablesung und Abrechnung

Zur Abrechnung der verbrauchten Trinkwassermengen und eingeleiteten Abwassermengen hat sich der Zweckverband für eine Stichtagsabrechnung zum jeweils 31. Dezember entschieden. Sie bekommen in den Monaten November/Dezember eine Ablesekarte zugeschickt, auf der Sie den Wasserzählerstand und das Datum der Ablesung vermerken. Wir bitten Sie beim Ausfüllen darauf zu achten, die Zählerstände und das Ablesedatum deutlich zu schreiben.

Die Rücksendung der Ablesekarte ist für Sie kostenlos.

Sollten uns für die Abrechnung keine Zählerstände vorliegen, dann sind wir berechtigt eine Schätzung des Verbrauches auf der Grundlage der Vorjahres- Abrechnung vorzunehmen (Punkt 13.5 der Anlage B zur Trinkwasserversorgungssatzung).

 

Turnusmäßige Wasserzählerwechselung

Alle 6 Jahre muss der Wasserzähler laut den eichrechtlichen Vorschriften durch das Wasserversorgungsunternehmen ausgewechselt werden. Der Anschlussnehmer erhält vom Wasserversorgungsunternehmen eine Information zur eventuellen Terminvereinbarung beziehungsweise die Mitarbeiter melden sich persönlich an.
Zur Durchführung der notwendigen Arbeiten ist die Montagefreiheit zu gewährleisten. Unter der Telefonnummer: 03366/20256 oder 03366/24102 können Termine vereinbart werden. Gleichzeitig bitten wir Sie dafür zu sorgen, dass der Raum um den Wasserzähler für die notwendigen Montagearbeiten frei zugänglich ist (siehe Punkt 11 der Anlage B zur Trinkwasserversorgungssatzung).