Der Zahlungsverkehr wird europäisch
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SEPA ist die Abkürzung des englisches Begriffes: Single Euro Payments Area und wird europaweit der einheitliche Zahlungsverkehrsraum. Traditionell besteht in jedem Land ein nationales Zahlungssystem. Dies umfasst Rechtsnormen und Interbankenvereinbarungen, technische und organisatorische Standards (z. B. Überweisungsformulare, BLZ-Systeme). International wurde der Zahlungsverkehr bisher über SWIFT, eine seit 1973 gegründete Genossenschaft der Geldsinstitute geregelt, die ein Telekommunikationsnetz zwischen den Mitgliedern betreibt.
Ziel des SEPA ist es, bargeldlose Zahlungen innerhalb der Teilnehmerländer so anzupassen, dass es für Bankkunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen gibt.
Jeder Kontoeigentümer hat inzwischen eine IBAN (Internationa Bank Account Number - Bankkontonummer), die für eine in Deutschland befindliche Bank mit DE beginnt und aus 22 Zeichen besteht. Diese ist auf jedem Kontoauszug zu finden.
Die Bankleitzahl wird durch die BIC (Business Indentifer Code) (11 Stellen) ersetzt, diese ist dann weltweit die eindeutige Bezeichnung der Bank.
Ab dem 01.02.2014 wird die Erteilung einer Einzugsermächtigung oder eines Abbuchungsverfahrens dann SEPA - Lastschriftmandat genannt. Bis dahin haben wir ein Formular für beide Varianten für Sie vorbereitet.
Der Zahlungspflichtige - in unserem Fall Sie als unser Kunde - erteilt uns ein Mandat, eine Lastschrift an den festgelegten Fälligkeitstagen durchzuführen. Das bedeutet, vom Konto des Zahlungspflichtigen/Kunde wird ein Betrag auf das Konto des Zahlungsempfängers/WAZV Beeskow gebucht. Das war in der Vergangenheit auch so geregelt. Neu ist, dass der WAZV Beeskow eine sogenannte Gläubiger Identifikationsnummer (ID) erhalten hat, die auf jedem Mandat erscheinen muss.
Sollte das Konto nicht gedeckt sein oder aus anderen Gründen die Lastschrift nicht eingelöst werden können, kommt es zu einer Rücklast, die in der Regel Ihr Konto mit zusätzlichen Gebühren belastet.
Für Kunden, die bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben erfolgt die Umstellung ohne großen Aufwand. Sie erhalten mit der kommenden Jahresabrechnung ein Informationsschreiben.
Sollten sich bezüglich der Einführung des SEPA- Verfahrens Fragen ergeben, so erreichen Sie die Mitarbeiterinnen unter den angegebenen Telefonnummern oder zu den Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle.
Alle bisherigen Ankündigungen in der Übersicht
Hier sehen Sie alle unsere bisher aufgeführten Ankündigungen in der Übersicht.
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